Tuition Fee
Start Date
2026-10-01
Medium of studying
Duration
Details
Program Details
Degree
Diploma
Major
Religious Studies | Theology
Area of study
Social Sciences | Humanities
Course Language
English
Intakes
| Program start date | Application deadline |
| 2026-03-01 | - |
| 2026-10-01 | - |
| 2027-03-01 | - |
| 2027-10-01 | - |
About Program
Program Overview
Zulassung zum Diplomstudium Katholische Fachtheologie
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren für Personen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land und Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher.
Fristen
EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit
- Antragsfrist: 13. November 2025 bis 5. Februar 2026 (Sommersemester 2026)
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026 (Sommersemester 2026)
- Semesterbeginn: 1. März (Sommersemester 2026)
- Antragsfrist: 22. Juni bis 5. September 2026 (Wintersemester 2026/27)
- Zulassungsfrist: 13. Juli bis 31. Oktober 2026 (Wintersemester 2026/27)
- Semesterbeginn: 1. Oktober (Wintersemester 2026/27)
- Antragsfrist: 16. November 2026 bis 5. Februar 2027 (Sommersemester 2027)
- Zulassungsfrist: 11. Jänner bis 31. März 2027 (Sommersemester 2027)
- Semesterbeginn: 1. März (Sommersemester 2027)
Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit
- Antragsfrist: 13. November 2025 bis 7. Jänner 2026 (Sommersemester 2026)
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026 (Sommersemester 2026)
- Semesterbeginn: 1. März (Sommersemester 2026)
- Antragsfrist: 22. Juni bis 3. August 2026 (Wintersemester 2026/27)
- Zulassungsfrist: 13. Juli bis 31. Oktober 2026 (Wintersemester 2026/27)
- Semesterbeginn: 1. Oktober (Wintersemester 2026/27)
- Antragsfrist: 16. November 2026 bis 7. Jänner 2027 (Sommersemester 2027)
- Zulassungsfrist: 11. Jänner bis 31. März 2027 (Sommersemester 2027)
- Semesterbeginn: 1. März (Sommersemester 2027)
Erforderliche Dokumente
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG- oder PNG-Datei
- Alle Seiten des Reifezeugnisses im Original mit Beglaubigungen und Übersetzung (falls nicht auf Deutsch oder Englisch)
- Stundentafel ("list of subjects") im Original mit Übersetzung (falls nicht auf Deutsch oder Englisch)
- Allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original mit Beglaubigungen und Übersetzung (falls nicht auf Deutsch oder Englisch)
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 oder höher
- Gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung
Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes in einer PDF-Datei zusammen.
Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen und auf Zulassungsbescheid warten
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an.
- Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab, wählen Sie das gewünschte Studium aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".
Schritt 3: Zulassung zum Studium
Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren und darüber, ob Sie neben Deutsch auch Ergänzungsprüfungen wie Mathematik, Englisch oder Geschichte/Geographie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ablegen müssen.
Möglichkeit 1: Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben
- Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten haben und melden Sie sich für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an.
- Reservieren Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin.
- Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein.
Möglichkeit 2: Keine Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben
- Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin.
- Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein.
Schritt 4: Bestellen der u:card und Semesterplanung
Sobald der Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und Ihr Semester planen.
FAQ
- Ich habe eine EU/EWR-Staatsangehörigkeit und mein Reifezeugnis ist aus einem Drittstaat. Brauche ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?
- Nein, Sie benötigen keinen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung.
- Was gilt als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?
- Der Nachweis hängt davon ab, welcher Personengruppe Sie angehören.
- Muss ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung hochladen?
- Sie müssen den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung nur hochladen, wenn Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium nach Ende der Antragsfrist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige stellen.
- Wie lange ist der Zulassungsbescheid gültig?
- Ihr Zulassungsbescheid ist zwei Semester gültig, wenn sich das Curriculum nicht ändert und es in diesem Zeitraum keine anderen studienrechtlichen Änderungen gibt.
- Kann ich schon vor dem Antrag auf Zulassung wissen, ob und welche Ergänzungsprüfungen ich machen muss?
- Das ist leider nicht möglich, da erst bei der Überprüfung Ihrer Dokumente festgelegt wird, ob und welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen.
- Meine Dokumente sind aus einem Nicht-EU/EWR-Land. Gibt es noch etwas, das ich beachten muss?
- Bei Dokumenten aus einigen Ländern müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Ich habe GCE ("britische A-Levels"). Was muss ich beachten?
- Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist möglich, wenn Sie durch das GCE folgende Voraussetzungen erfüllen: Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C absolviert sein.
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